Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge und Aufträge zwischen Pascal Kuppelwieser - PK Recruitment („PK Recruitment“) und unternehmerischen Auftraggebern im Zusammenhang mit Leistungen der Personalvermittlung.
PK Recruitment richtet sich mit diesen Leistungen an Unternehmen und unterstützt insbesondere bei Direktvermittlung, Executive Search und Active Sourcing. Eine Arbeitskräfteüberlassung wird nicht angeboten.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von PK Recruitment ausdrücklich in Textform bestätigt wurden. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Vermittlungsauftrag oder in einer sonstigen Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsabschluss und Auftrag
Ein Auftrag kommt zustande, wenn ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung von PK Recruitment durch den Auftraggeber angenommen wird. Die Annahme kann insbesondere schriftlich, per E-Mail oder durch eindeutige Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung erfolgen.
Art, Umfang und Ziel der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Angaben zu Position, Anforderungsprofil, Rahmenbedingungen und Vergütung der zu besetzenden Stelle werden vom Auftraggeber vollständig und nach bestem Wissen zur Verfügung gestellt.
3. Leistungen von PK Recruitment
Je nach Auftrag können insbesondere die Abstimmung des Suchprofils, die Recherche und Direktansprache geeigneter Kandidat:innen, die Sichtung von Unterlagen, Interviews, fachliche Vorqualifizierung, Erstellung von Kandidatenprofilen, Präsentation geeigneter Personen sowie die Begleitung des Auswahl- und Abstimmungsprozesses Bestandteil der Leistung sein.
PK Recruitment schuldet eine sorgfältige Durchführung der vereinbarten Recruiting-Leistung, jedoch keinen bestimmten Vermittlungserfolg. Die Entscheidung über Einladung, Auswahl und Einstellung einer vorgestellten Person liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle Informationen zur Verfügung, die für eine zielgerichtete Suche und Beurteilung von Kandidat:innen erforderlich sind. Änderungen am Stellenprofil, an der Vergütung, am Arbeitsort, am zeitlichen Bedarf oder am laufenden Auswahlprozess sind PK Recruitment zeitnah mitzuteilen.
Der Auftraggeber informiert PK Recruitment ebenfalls über Gespräche, Angebote, Absagen und Einstellungen von durch PK Recruitment vorgestellten Kandidat:innen, soweit dies für die Durchführung oder Abrechnung des Auftrags erforderlich ist.
5. Kandidatenvorstellung und Vertraulichkeit
Kandidatenprofile, Lebensläufe, Gesprächsinformationen und sonstige Unterlagen werden dem Auftraggeber ausschließlich für den vereinbarten Auswahl- und Besetzungsprozess zur Verfügung gestellt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne vorherige Abstimmung mit PK Recruitment nicht an außenstehende Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet werden.
Eine interne Weitergabe an Personen, die unmittelbar am Auswahlprozess beteiligt sind, bleibt zulässig. Erfolgt eine Weitergabe an ein verbundenes Unternehmen oder einen sonstigen Dritten und kommt dort aufgrund der Vorstellung durch PK Recruitment eine Beschäftigung zustande, bleibt der Honoraranspruch nach Maßgabe der individuellen Vereinbarung und dieser AGB bestehen.
6. Bereits bekannte Kandidat:innen
Ist eine von PK Recruitment vorgestellte Person dem Auftraggeber bereits bekannt oder befindet sie sich bereits in einem konkreten und aktiven Bewerbungsprozess beim Auftraggeber, ist PK Recruitment darüber unverzüglich nach Erhalt der Vorstellung zu informieren.
Auf Anfrage ist der bereits bestehende Kontakt nachvollziehbar zu belegen. Unterbleibt eine zeitnahe Mitteilung, gilt die Vorstellung grundsätzlich als durch PK Recruitment erfolgt. Maßgeblich bleiben abweichende Regelungen im jeweiligen Angebot oder Vermittlungsauftrag.
7. Honorar und Berechnungsgrundlage
Höhe und Modell des Honorars werden für den jeweiligen Auftrag individuell vereinbart. Möglich sind insbesondere erfolgsabhängige Vermittlungshonorare, Fixhonorare oder eine Kombination mehrerer Vergütungsbestandteile.
Wird ein prozentuales Erfolgshonorar vereinbart, richtet sich dessen Berechnungsgrundlage nach der im Angebot oder Auftrag festgelegten Jahresvergütung. Welche Vergütungsbestandteile einzubeziehen sind, ergibt sich aus der individuellen Honorarvereinbarung.
Zusätzliche Auslagen, Reisekosten, Inseratskosten oder sonstige Fremdkosten werden nur verrechnet, wenn dies vorab vereinbart oder vom Auftraggeber ausdrücklich freigegeben wurde.
8. Entstehung des Honoraranspruchs
Bei erfolgsabhängiger Personalvermittlung entsteht der Honoraranspruch, sobald zwischen dem Auftraggeber und einer durch PK Recruitment vorgestellten Person ein Arbeits- oder Dienstverhältnis oder eine wirtschaftlich vergleichbare Zusammenarbeit vereinbart wird. Maßgeblich ist grundsätzlich der Vertragsabschluss; spätestens mit tatsächlichem Tätigkeitsbeginn gilt die Vermittlung als erfolgreich.
Dies gilt auch, wenn die Beschäftigung nicht für die ursprünglich besprochene Position, sondern für eine andere Funktion beim Auftraggeber zustande kommt.
Wird eine vorgestellte Person innerhalb von 12 Monaten nach der erstmaligen identifizierbaren Vorstellung durch PK Recruitment vom Auftraggeber oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen beschäftigt oder auf vergleichbarer Basis beauftragt, gilt die Besetzung grundsätzlich als auf die Vermittlung durch PK Recruitment zurückzuführen. Eine abweichende Kundenschutzfrist kann im jeweiligen Angebot vereinbart werden.
9. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch übermittelt. Soweit im Angebot oder auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzlichen Ansprüche auf Ersatz zweckentsprechender Betreibungs- und Einbringungskosten.
10. Beendigung eines Suchauftrags
Sofern für einen Auftrag keine Mindestlaufzeit oder gesonderte Kündigungsregel vereinbart wurde, kann ein laufender Suchauftrag von beiden Seiten in Textform beendet werden. Bereits entstandene Honoraransprüche, vereinbarte Fixhonorare, freigegebene Fremdkosten sowie nachwirkende Ansprüche aus bereits erfolgten Kandidatenvorstellungen bleiben davon unberührt.
11. Prüfung und Auswahl der Kandidat:innen
PK Recruitment prüft Angaben und Unterlagen im Rahmen der vereinbarten Recruiting-Leistung mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt. Eine Garantie für die Richtigkeit sämtlicher von Kandidat:innen gemachter Angaben oder für deren zukünftige Leistung und Eignung wird nicht übernommen.
Der Auftraggeber bleibt insbesondere für die abschließende fachliche und persönliche Eignungsprüfung, die Prüfung erforderlicher Berechtigungen sowie die Entscheidung über den Abschluss eines Arbeits- oder Dienstvertrags verantwortlich.
12. Haftung
PK Recruitment haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
PK Recruitment haftet insbesondere nicht für Schäden, die auf unrichtigen, unvollständigen oder bewusst irreführenden Angaben von Kandidat:innen oder Auftraggebern beruhen, sofern PK Recruitment die Unrichtigkeit nicht kannte und nicht grob fahrlässig verkannt hat.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
13. Datenschutz
PK Recruitment verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
Erhält der Auftraggeber personenbezogene Daten von Kandidat:innen, darf er diese ausschließlich für den jeweiligen Recruiting- und Auswahlprozess sowie auf Grundlage einer eigenen zulässigen Rechtsgrundlage verarbeiten. Eine Weitergabe oder Nutzung für andere Zwecke ist ohne entsprechende Berechtigung unzulässig.
14. Diskretion und Verschwiegenheit
PK Recruitment behandelt vertrauliche Informationen über Auftraggeber, Kandidat:innen und laufende Besetzungsprozesse mit der erforderlichen Diskretion. Diese Verpflichtung besteht auch nach Abschluss oder Beendigung eines Auftrags fort.
Entsprechendes gilt für vertrauliche Informationen und Kandidatenunterlagen, die dem Auftraggeber durch PK Recruitment zugänglich gemacht werden.
15. Bewerberkosten
PK Recruitment verrechnet Bewerber:innen für die Personalvermittlung kein Vermittlungshonorar. Kosten, die Bewerber:innen im Zusammenhang mit Bewerbungsgesprächen entstehen, insbesondere Fahrt-, Reise- oder Nächtigungskosten, werden von PK Recruitment nur übernommen, wenn dies vorab ausdrücklich vereinbart wurde.
16. Keine Rechts- oder Steuerberatung
Leistungen von PK Recruitment umfassen keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Beratung, die gesetzlich bestimmten Berufsgruppen vorbehalten ist. Entsprechende Fragen sind vom Auftraggeber mit den dafür befugten Fachpersonen zu klären.
17. Kommunikation
Die Kommunikation im Rahmen eines Auftrags kann insbesondere per E-Mail, Telefon, Videokonferenz oder über andere zwischen den Parteien verwendete Kommunikationsmittel erfolgen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die von ihm bekannt gegebenen Kontaktdaten aktuell sind.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss jener Verweisungsnormen, die zur Anwendung eines anderen Rechts führen würden.
Für Streitigkeiten mit unternehmerischen Auftraggebern wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben in jedem Fall unberührt.
19. Stand der AGB
Stand: September 2026
